Seitenbereiche
Ihre Steuerberater in Dresden, Köln & Hannover

Mietverträge mit nahen Angehörigen anpassen

Neue 66-Prozent-Grenze:

Mit Kindern bzw. nahen Angehörigen wird im Regelfall ein im Vergleich zum Marktniveau niedrigerer Mietzins vereinbart. Zugleich aber sollen die Werbungskosten im Zusammenhang mit der Wohnung voll absetzbar sein. Seit 1.1.2012 gilt hierzu: Beträgt die tatsächliche Miete weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, müssen die Werbungskosten aufgeteilt werden. Liegt der Mietzins, den der Angehörige zahlt, genau bei 66 % der ortsüblichen Miete oder darüber, können die vollen Werbungskosten abgezogen werden. Bislang musste der tatsächliche Mietzins lediglich mindestens 56 % der ortsüblichen Miete betragen, um durch Vorlage einer positiven Prognoserechnung den vollen Werbungskostenabzug zu bekommen. Betrug die tatsächliche Miete mindestens 75 % der ortsüblichen Miete, wurde der volle Werbungskostenabzug schon bisher ohne Vorlage einer Prognoserechnung gewährt.

Keine Prognoserechnung mehr erforderlich:

Künftig wird nur noch auf das Verhältnis der tatsächlichen Miete zur ortsüblichen Miete abgestellt, eine Prognoserechnung ist bei verbilligter Vermietung grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

Stand: 12. Dezember 2011

Bild: Markus Mainka - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir von Heimbrock & Winkler sind Ihr Steuerberater mit Standort in Dresden und Köln. Wir betreuen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Ingenieure sowie Privatpersonen. Zusätzlich haben wir uns auf Steuerberatung für Autohäuser spezialisiert und beraten zum Thema Buchhaltung nach SKR51, Autohändler, Autowerkstätten sowie Betriebe im KFZ Gewerbe bzw. in der KFZ Branche. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

E-Rechnung