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Steuerbescheid vom Computer

Maschinenlesbare Steuererklärungen

Steuererklärungen müssen künftig maschinenlesbar sein. Wie aus einem Diskussionspapier des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, sollen frühestens ab 2016 Steuererklärungen vollständig von Computern kontrolliert und bearbeitet werden. Derzeit werden Programme entwickelt, die in der Lage sind, fehlerhafte oder falsche Angaben zu erkennen.

Vollautomatische Steuerbescheide

Mittels einer computergestützten Bearbeitung können Steuerbescheide künftig auch vollautomatisch ergehen, heißt es in dem Papier. Das „Risikomanagement“ soll dabei so gestaltet werden, dass es treffsicher risikobehaftete Fälle zur personellen Prüfung aussteuert. Steuerpflichtige müssen sich somit weiterhin auf manuelle Prüfungen einstellen. In dem Diskussionspapier heißt es außerdem, dass Zufalls- und Turnusprüfungen durch Finanzbeamte weiterhin durchgeführt werden.

Belege zur Steuererklärung

Ausgabebelege sollen künftig nicht mehr der Steuererklärung beigelegt werden müssen. Nur wenn der Computer irgendwelche Anomalien meldet, werden von Finanzbeamten die entsprechenden Belege manuell angefordert.

Stand: 30. Oktober 2014

Bild: buchachon - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir von Heimbrock & Winkler sind Ihr Steuerberater mit Standort in Dresden und Köln. Wir betreuen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Ingenieure sowie Privatpersonen. Zusätzlich haben wir uns auf Steuerberatung für Autohäuser spezialisiert und beraten zum Thema Buchhaltung nach SKR51, Autohändler, Autowerkstätten sowie Betriebe im KFZ Gewerbe bzw. in der KFZ Branche. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

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