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Freistellungsaufträge 2016 anpassen

Mitteilung der Steueridentifikationsnummer

Freistellungsaufträge

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen werden sogenannte Sparer-Pauschbeträge berücksichtigt. Diese betragen aktuell € 801,00 bei Einzelveranlagung bzw. € 1.602,00 bei Zusammenveranlagung. Zur Berücksichtigung der Sparer-Pauschbeträge direkt an der Quelle können Steuerpflichtige bei ihrem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilen. Bei Erteilung mehrerer Freistellungsaufträge ist der Sparer-Pauschbetrag aufzuteilen. Die inländischen Kreditinstitute melden jeweils bis zum 31.5. des auf die Vereinnahmung der Kapitalerträge folgenden Jahres jeden vom Kunden erteilten Freistellungsauftrag an das Bundeszentralamt für Steuern.

Steueridentifikationsnummer

Ab 1.1.2016 berücksichtigen die inländischen Kreditinstitute die beantragten Sparer-Pauschbeträge nur noch für solche Freistellungsaufträge, die die gültige Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen enthalten. Betroffen sind Privatanleger, die ihrer Bank letztmalig vor 2011 einen unbefristeten Freistellungsauftrag erteilt haben. Diese müssen ihrer Bank noch vor dem 1.1.2016 die Steueridentifikationsnummer mitteilen. Bei Ehegatten sind die ID-Nummern beider Partner anzugeben. Die Erteilung eines neuen Freistellungsauftrags ist nicht erforderlich.

Stand: 27. Oktober 2015

Bild: kamasigns - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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Über uns: Wir von Heimbrock & Winkler sind Ihr Steuerberater mit Standort in Dresden und Köln. Wir betreuen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Ingenieure sowie Privatpersonen. Zusätzlich haben wir uns auf Steuerberatung für Autohäuser spezialisiert und beraten zum Thema Buchhaltung nach SKR51, Autohändler, Autowerkstätten sowie Betriebe im KFZ Gewerbe bzw. in der KFZ Branche. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

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