Förderung im Detail
Der Bund fördert in 2023 ausschließlich die Anschaffung von reinen Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen mit einer Umweltprämie zwischen € 3.000,00 und € 4.500,00. Die Prämienhöhe hängt vom Nettolistenpreis (NLP) ab. Bei einem NLP bis zu € 40.000,00 beträgt der Umweltbonus € 4.500,00. Für Fahrzeuge mit einem NLP von mehr als € 40.000,00 bis zu € 65.000,00 reduziert sich die Förderung auf € 3.000,00. Ab dem 1.9.2023 erhalten nur noch Privatpersonen den Umweltbonus. Für Plug-in-Hybridfahrzeuge wird die Förderung zum 31.12.2022 eingestellt.
Förderung ab 2024
Ab 2024 werden nur noch Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu € 40.000,00 mit einem Umweltbonus von € 3.000,00 gefördert. Für höherpreisige Fahrzeuge gibt es keine Förderung mehr. Anspruch auf den Umweltbonus haben nur Privatpersonen.
Stand: 25. Oktober 2022
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns: Wir von Heimbrock & Winkler sind Ihr Steuerberater mit Standort in Dresden und Köln. Wir betreuen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Ingenieure sowie Privatpersonen. Zusätzlich haben wir uns auf Steuerberatung für Autohäuser spezialisiert und beraten zum Thema Buchhaltung nach SKR51, Autohändler, Autowerkstätten sowie Betriebe im KFZ Gewerbe bzw. in der KFZ Branche. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!