BMF veröffentlicht „Startschreiben“
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich innerhalb des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens bestimmte Freibeträge eintragen lassen. Freibeträge können beantragt werden u. a. für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Die Berücksichtigung im Lohnsteuerabzug erfolgt auf Antrag. Bisher musste ein solcher Antrag für jedes Jahr neu gestellt werden. Künftig sollen die Freibeträge für 2 Jahre gelten.
Starttermin Oktober
Das Bundesfinanzministerium hat hierfür mit Schreiben vom 21.5.2015 (Aktenzeichen IV C 5 - S 2365/15/10001) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder als Starttermin den 1.10.2015 bestimmt. Das heißt, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab diesem Zeitpunkt den Antrag auf Bildung eines Freibetrags für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren stellen können. Die neue Freibetragsregelung gilt mit Wirkung ab dem 1.1.2016. Adressat für den Antrag ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt.
Stand: 28. September 2015
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns: Wir von Heimbrock & Winkler sind Ihr Steuerberater mit Standort in Dresden und Köln. Wir betreuen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Ingenieure sowie Privatpersonen. Zusätzlich haben wir uns auf Steuerberatung für Autohäuser spezialisiert und beraten zum Thema Buchhaltung nach SKR51, Autohändler, Autowerkstätten sowie Betriebe im KFZ Gewerbe bzw. in der KFZ Branche. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!