Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zum Vorteil vieler Steuerpflichtiger eine aktualisierte Mindestlohndokumentationspflichtverordnung zur Einschränkung von Aufzeichnungspflichten veröffentlicht. Die neue Verordnung gilt ab dem 1. August 2015.
Entlastung
Demnach entfällt die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000,- € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde.
Eine zweite Erleichterung betrifft die Beschäftigung von engen Familienangehörigen. Hier sind die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden. Zu den engen Familienangehörigen gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers.
Hinweis
Die vollständige Mindestlohndokumentationspflichtverordnung ist auf der Homepage des BMAS veröffentlicht.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Erscheinungsdatum: