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Antragsfrist für Überbrückungshilfe III läuft bald aus!

Unternehmen, die in den Monaten November 2020 bis Juni 2021 einen coronabedingten Umsatzrückgang erlitten haben, konnten für die entsprechenden Monate einen Fixkostenzuschuss beantragen. Dieser ist von der Höhe her abhängig vom erlittenen Umsatzrückgang. Als Referenzmonate für die Ermittlung des Umsatzrückgangs sind die entsprechenden Monate aus 2019 heranzuziehen.

Sollte bis jetzt noch kein Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt worden sein, weisen wir darauf hin, dass die Antragsfrist hierfür am 31.10.2021 ausläuft. Danach können keine Anträge mehr für diesen Förderzeitraum gestellt werden. Bitte prüfen Sie daher nochmals, ob nicht auch bei Ihnen in wenigstens einem Monat ein entsprechender Umsatzrückgang von mindestens 30% vorliegt, der auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen ist.

Nähere Informationen zu Einzelheiten der Überbrückungshilfe III finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Gern können wir Ihnen hierzu auch ein Erfassungstool zur Prüfung zur Verfügung stellen. Da wir für die Plausibilisierung der beantragten Fixkostenhilfe und die Antragsstellung auch eine gewisse Bearbeitungszeit benötigen, bitten wir Sie uns bis spätestens 22.10.2021 mitzuteilen, ob hier noch Handlungsbedarf besteht.

Für den Förderzeitraum Juli – Dezember 2021 besteht darüber hinaus ein ähnliches Förderprogramm – die Überbrückungshilfe III plus. Sollte auch in diesen Monaten ein mindestens 30%iger coronabedingter Umsatzrückgang vorliegen, können wir auch hier einen Antrag auf den Zuschuss für Sie stellen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!

Ihr Heimbrock Winkler Team! 

Erscheinungsdatum:

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