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Ihre Steuerberater in Dresden, Köln & Hannover

Elektronisches Steuerkonto

wir möchten Sie heute gern über die von der Finanzverwaltung geschaffene Möglichkeit zur elektronischen Steuerkonto-Abfrage unterrichten.

Bisher haben wir zur Abstimmung Ihres Steuerkontos die zuständige Steuerverwaltung telefonisch oder schriftlich um Auskunft gebeten. Dies soll zukünftig auf elektronischem Weg erfolgen.

Im Rahmen der Erstellung Ihres Jahresabschlusses bzw. Ihrer Steuererklärungen werden wir bei Ihrer zuständigen Finanzbehörde einen Antrag auf Freischaltung Ihres privaten bzw. betrieblichen Steuerkontos stellen.

Hierdurch wird es uns ermöglicht, Auskunft über die von Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen geleisteten Steuerzahlungen und offenen Forderungen online zu erhalten.

Mit Antragstellung wird Ihnen automatisch eine Zustimmung zur Einsichtnahme in das Steuerkonto zugesandt. Die Zustimmung ist vom Inhaber des Steuerkontos zu unterschreiben. Betrifft der Antrag auf Einsichtnahme ein Firmenkonto, muss der Geschäftsführer unterschreiben. Bei einem Ehegattenkonto müssen beide Ehegatten unterschreiben. Bitte übermitteln Sie anschließend die Zustimmung als Brief oder per Fax an das Finanzamt.

Für weitere Fragen zur elektronischen Steuerkonto-Abfrage stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Vielen Grüße

Erscheinungsdatum:

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