Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten verfassungswidrig?
Seit 2008 ärgern sich nicht zuletzt Autohäuser und Kfz-Betriebe über die damals neu geregelten Hinzurechnungen von Zinsen, Mieten und Pachten beim Gewerbeertrag. Nun besteht ein Funken Hoffnung, diese belastende Regelung wieder los zu werden. Denn das Finanzgericht Hamburg hält die genannten Hinzurechnungen für verfassungswidrig und hat – wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage – das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Praxishinweis
Einspruch gegen den Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts müssen nur solche Unternehmer einlegen, bei denen die Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 100.000 Euro lagen und so den Gewerbeertrag tatsächlich erhöht haben.
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