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Ihre Steuerberater in Dresden, Köln & Hannover

Information zur E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen für inländische B2B-Umsätze Rechnungen an Geschäftskunden ausschließlich elektronisch empfangen und verarbeiten. Der Aufwand zur Umsetzung dieser Vorgaben hängt vom Digitalisierungsgrad des Unternehmens ab. Es wird empfohlen, frühzeitig mit der Umstellung auf E-Rechnungen zu beginnen. Dafür müssen Unternehmen den Prozess des Rechnungsempfangs anpassen. In Zukunft wird auch die Erstellung und das Versenden eigener E-Rechnungen zur Pflicht werden.

 

Was ist eine E-Rechnung?

  • ZUGFeRD Rechnung / XML-Datensatz und Belegbild
  • X-Rechnung / nur XML-Datensatz (ohne Belegbild)

 

Wichtig für unsere Kunden:

Die Gestaltung neuer Prozesse ist immer eine Herausforderung und wird sicherlich Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen. Die E-Rechnung setzt einen neuen Standard für den Rechnungswesen-Prozess zwischen Ihnen und uns.

Kommen Sie auf uns zu und lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderung meistern!

Wir würden uns freuen, von Ihnen bis spätestens 31.08.2024 zu erfahren, ob Ihre Infrastruktur für die E-Rechnung bereit ist oder ob Sie Unterstützung bei der Implementierung benötigen.

Bitte kontaktieren Sie uns unter folgender E-Mail: digitalisierung@heimbrock-winkler.de

 

 

1. EINGANGSRECHNUNGEN (verpflichtend ab 01.01.2025)

Was müssen Sie tun?

  1. Einrichtung einer zentralen E-Mail-Adresse für Rechnungsempfang
  2. Information aller Lieferanten/Geschäftspartner bzgl. zentraler E-Mail-Adresse
  3. Neueinrichtung des Prozesses E-Rechnung (weg von Papierrechnung)

 

Sie nutzen bereits DATEV Unternehmen online 

E-Rechnungen empfangen und bearbeiten via

  • Upload Mail in DUO
  • Upload Online in DUO
  • Belegtransfer

 

Sie nutzen DATEV Unternehmen online noch nicht

Eine Umstellung auf DATEV Unternehmen online ist für die Verarbeitung und revisionssichere Archivierung ist unsere weitere Zusammenarbeit unumgänglich.

Per E-Mail empfangene E-Rechnungen werden digital in DATEV Unternehmen online hochgeladen und digital weiterverarbeitet. Insgesamt trägt die Implementierung dieser Cloud-Anwendung zu einer digitalisierten Zusammenarbeit mit uns als Ihre Steuerberatung bei.

Hier finden Sie einen Whitepaper-Download zu diesem Thema: "10 gute Argumente für DATEV Unternehmen online

 

Kunden mit eigener Erstellung der Buchhaltung

Bitte informieren Sie sich zeitnah bei Ihrem Software-Partner über Lösungen zum Empfang und zur Weiterverarbeitung von E-Rechnungen. Setzen Sie bereits DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen ein, sind Sie bestens vorbereitet.

 

 

2. AUSGANGSRECHNUNGEN (ab 01.01.2025 möglich / verpflichtend ab 01.01.2027)

Aktuelle Ausnahmen

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR
  • Fahrscheine

 

Sie nutzen die Software DMS/ERP-System für die Rechnungsschreibung

Informieren Sie sich bereits jetzt bei Ihrem Software-Partner über Lösungen zum Erstellen und Weiterverarbeiten von E-Rechnungen.

 

Sie nutzen die Software DMS/ERP-System für Rechnungsschreibung ohne digitalen Versand

Erstellen einer E-Rechnung

  • Einführung einer Software-Anwendung (Beispiel: DATEV Auftragswesen Next), bzw.
  • Nutzung der DATEV E-Rechnungsplattform (bei weniger als 10 E-Rechnungen pro Jahr)

E-Mail-Adresse für Rechnungsversand anlegen (wenn keine DATEV-Software verwendet wird)

 

 

3. Zukünftiger Austausch der Rechnungen mit Ihren Lieferanten/Geschäftspartnern

Das Bundesministerium plant darüber hinaus den Austausch von Rechnungsdaten künftig über sogenannte E-Rechnungsplattformen abzuwickeln. Die DATEV hat eine eigene E-Rechnungsplattform auf den Markt gebracht, an die sich interessierte Software-Hersteller ab Ende 2024 per API anbinden können.

Registrieren Sie sich bereits jetzt kostenfrei: DATEV E-Rechnungsplattform oder DATEV Serviceformulare - DATEV E-Rechnungsplattform.

Ihre Vorteile:

  • Automatischer Versand, Empfang und Weiterverarbeitung von E-Rechnungen über Schnittstellen aus Ihren eingesetzten DATEV-Softwarelösungen sowie z. B. ERP- und Drittanbieter-Lösungen
  • Verwendung etablierter digitaler Standards für E-Rechnungen: XRechnung und ZUGFeRD 2.x
  • Digitale Vernetzung Ihres Unternehmens mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern
  • Die DATEV E-Rechnungsplattform unterstützt zukünftig die verpflichtende Meldung von Einzel-Umsätzen an das Finanzamt

 

Erscheinungsdatum:

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