Ab dem 27. März 2020 steht das elekronische Antragsverfahren der NRW Soforthilfe zur Verfügung. Alle Antragsvorraussetzungen entnehmen Sie bitte dem folgenden Link. Bitte beachten Sie, dass die Anträge bis spätestens 30.04.2020 gestellt werden müssen.
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Ihr Heimbrock Winkler Team
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