Wie sorgfältig müssen Sie beim Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen vorgehen?
Auffällige Unterschiede zwischen der Unterschrift des Abholers unter der Empfangsbestätigung auf der Rechnung und der Unterschrift auf dem vorgelegten Personalausweis können zu einem Problem werden, wenn Sie die Lieferung steuerfrei ausführen möchten.
Diesen Fall hat der Bundesfinanzhof am 14.11.2012 entschieden. Er sagt sinngemäß, dass der Unternehmer zu besonderer Sorgfalt hinsichtlich der Prüfung der Identität des angeblichen Vertragspartners und des Abholers verpflichtet ist. An die Nachweispflichten sind u.a. dann besonders hohe Anforderungen zu stellen, wenn der (angeblichen) innergemeinschaftlichen Lieferung eines hochwertigen PKW ein Barkauf mit Beauftragten zugrunde liegt.
Der BFH sagt, dass die innergemeinschaftliche Lieferung von hochwertigen PKW bei Abholung durch einen Beauftragten gegen Barzahlung eine umsatzsteuerrechtliche Missbrauchsgefahr birgt. Es wird daher von Ihnen als Unternehmer verlangt, dass Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden, zumutbaren Maßnahmen, die vernünftigerweise von Ihnen verlangt werden können, ergriffen haben, um sicherzustellen, dass der von Ihnen getätigte Umsatz nicht zu einer Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt.
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