Seitenbereiche
Ihre Steuerberater in Dresden, Köln & Hannover

Kfz-Kosten

„Offensichtlich verkehrsgünstigere“ Straßenverbindung maßgebend

Eine Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte  kann auch dann „offensichtlich verkehrsgünstiger“ sein und damit der Entfernungspauschale zugrunde gelegt werden, wenn bei ihrer Benutzung nur eine geringere Zeitersparnis als 20 Minuten zu erwarten ist. Aus dieser BFH-Entscheidung können insbesondere die Autohaus-Mitarbeiter Honig saugen, die etwas weiter fahren (müssen), um damit schneller an ihren Arbeitsplatz zu gelangen.

Hintergrund

Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend. Eine längere Verbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird.

Praxishinweis

Eine Straßenverbindung kann auch dann „offensichtlich verkehrsgünstiger“ sein, wenn nur eine geringe Zeitersparnis zu erwarten ist. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls, wie zum Beispiel die Streckenführung, die Ampelschaltungen und Ähnliches in die Beurteilung einzubeziehen. Es zählt allerdings nur die tatsächlich benutzte Straßenverbindung. Eine mögliche, aber vom Steuerpflichtigen nicht benutzte Straßenverbindung kann bei der Entfernungspauschale nicht zugrunde gelegt werden.

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

E-Rechnung