Viele Unternehmer agieren trotz höheren Auftragseingängen vorsichtig und binden sich nicht gleich an die neue Mitarbeiter – oft wird auf freie Mitarbeiter zurück-gegriffen. Um bei einer Betriebsprüfung nicht später den Vorsteuerabzug durch das Finanzamt gestrichen zu bekommen und bei einer Prüfung der Rentenversicherungs-träger nicht plötzlich für mehrerer Jahre Sozialversicherungsbeiträge nachträglich entrichten zu müssen, sollten folgende Kriterien mit der Auftragsvergabe übereinstimmen:
- Der Selbständige beschäftigt beitragspflichtige Arbeitnehmer für die Erfüllung seiner Tätigkeit.
- Der Selbständige ist auf Dauer und im Wesentlichen für mehrere Auftraggeber tätig.
- Der Selbständige übergibt Aufträge regelmäßig an die von ihm beschäftigen Arbeitnehmer.
- Die Leistungen lassen typische Merkmale unternehmerischen Handelns erkennen.
- Die Auftragserbringung entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach nicht der Tätigkeit, die vom selben Auftraggeber zuvor im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses erbracht wurde.
- Es besteht keine abhängige Beschäftigung mit Weisungen, einer Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers sowie Nutzung von Arbeitsmitteln des Auftraggebers.
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