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Kriterien zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit

 

Viele Unternehmer agieren trotz höheren Auftragseingängen  vorsichtig und binden sich nicht gleich an die neue Mitarbeiter – oft wird auf freie Mitarbeiter zurück-gegriffen. Um bei einer Betriebsprüfung nicht später den Vorsteuerabzug durch das Finanzamt gestrichen zu bekommen und bei einer Prüfung der Rentenversicherungs-träger nicht plötzlich für mehrerer Jahre Sozialversicherungsbeiträge nachträglich entrichten zu müssen, sollten folgende Kriterien mit der Auftragsvergabe übereinstimmen:

 

  1. Der Selbständige beschäftigt beitragspflichtige Arbeitnehmer für die Erfüllung seiner Tätigkeit.
  1. Der Selbständige ist auf Dauer und im Wesentlichen für mehrere Auftraggeber tätig.
  1. Der Selbständige übergibt Aufträge regelmäßig an die von ihm beschäftigen Arbeitnehmer.
  1. Die Leistungen lassen typische Merkmale unternehmerischen Handelns erkennen.
  1. Die Auftragserbringung entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach nicht der Tätigkeit, die vom selben Auftraggeber zuvor im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses erbracht wurde.
  1. Es besteht keine abhängige Beschäftigung mit Weisungen, einer Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers sowie Nutzung von Arbeitsmitteln des Auftraggebers.

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