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Neue Pflicht ab Oktober 2024 – Sozialversicherungsnummernabfrage für neue Arbeitnehmer

Ab Oktober 2024 gibt es eine wichtige Änderung bei der Neuanlage von Arbeitnehmern. Die elektronische Abfrage der Sozialversicherungsnummer für neu eingestelltes Personal ist vor der Lohnabrechnung verpflichtend.

Es spielt dabei keine Rolle, ob der Arbeitnehmer die Sozialversicherungsnummer bei der Einstellung nennen kann oder nicht.

Wir übernehmen diese verpflichtende Abfrage gerne für Sie, benötigen jedoch ab sofort folgende zusätzliche Angaben im Personalfragebogen:

  • Geburtsname
  • Geburtsort
  • Geburtsland

Bitte achten Sie darauf, dass die Personalfragebögen vollständig ausgefüllt sind, bevor Sie diese an uns übermitteln. Fehlende Angaben können zu Verzögerungen in der Lohnabrechnung führen.

Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.

Ihr Heimbrock Winkler-Team

Erscheinungsdatum:

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