Mindestlohn
Im vierten Beschluss der Mindestlohnkommission aus dem Jahr 2023 wurde eine stufenweise Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Demnach steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2025 von 12,41 € auf 12,82 € pro Stunde (brutto). Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ab Januar 2025 ein verstetigtes Brutto-Monatsgehalt von mindestens 2.222,00 €.
Dynamische Geringfügigkeitsgrenze
Die dynamische Geringfügigkeitsgrenze, die sich seit Oktober 2022 an der Höhe des Mindestlohns orientiert, beträgt ab dem 01.01.2025 monatlich 556,00 €. Dies entspricht einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen.
Besonderheiten bei Minijobbern
Um die Verdienstgrenzen für Minijobber einzuhalten, müssen die vereinbarten Arbeitszeiten streng berücksichtigt werden. Ab 2025 sind monatlich maximal 43,35 Stunden zulässig.
Wichtig: Die maximale Arbeitszeit muss im Arbeitsvertrag dokumentiert sein. Ist dies nicht der Fall, gilt gemäß § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden. Auf Basis des neuen Mindestlohns würde dies regelmäßig zu einer Überschreitung der Minijob-Grenze führen und den Status in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung umwandeln.
Höherer Einstiegslohn für Midijobber
Die untere Einkommensgrenze für Midijobber beträgt ab dem 01.01.2025 ebenfalls 556,00 € pro Monat. Die obere Einkommensgrenze bleibt mit 2.000,00 € im Jahr 2025 unverändert.
Hinweis für unsere Kunden
Bitte denken Sie daran, uns rechtzeitig Änderungsmitteilungen für die Lohnabrechnung 2025 zukommen zu lassen.
Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.
Ihr Heimbrock Winkler-Team
Erscheinungsdatum: