Steuerliche Förderung der Elektromobilität – Halber Bruttolistenpreis
Bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzung des § 3 Abs .2 Nr. 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen.
Das Fahrzeug darf eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer haben. Die Reichweite vom Fahrzeug muss unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mind. 40 km betragen. Die Neuregelung betrifft Fahrzeuge, die im Zeitraum 01.01.2019-31.12.2021 angeschafft, geleast oder gemietet werden. Es gilt der Zeitpunkt der Lieferung.
Überlassung von betrieblichen Fahrrädern zur privaten Nutzung
Der geldwerte Vorteil aus dem vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Nutzung von überlassenen Fahrrädern und Pedelecs, die verkehrsrechtlich nicht als Kraftfahrzeug (unter 25 km/h) einzuordnen sind, ist steuerfrei gestellt. Dies gilt nicht bei der Übertragung der Fahrräder etc. ins Eigentum der Arbeitnehmer. Auch die Überlassung mehrerer Fahrräder ist begünstigt. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht steuerfrei.
Außerdem soll der Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von betrieblichen Fahrrädern (unter 25 km/h) an den Arbeitnehmer pauschal mit 25 % zu besteuern. Damit entfällt auch die Sozialversicherung.
Jobtickets
Jobtickets sind steuerfrei soweit sie zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Dies gilt für unentgeltlich oder verbilligte Überlassung von Fahrberechtigungen sowie für Barzuschüsse des Arbeitgebers zu den vom Arbeitnehmer selbst erworbenen Fahrkarten. Begünstigt sind Einzel- und Mehrfahrtenfahrscheine, Monatskarten, Jahreskarten, Bahncard 25 + 100, Freifahrtberechtigungen. Die Fahrkarten sollten als Nachweis in den Unterlagen im Lohnbüro bzw. beim Arbeitgeber hinterlegt werden.
Begünstigte Verkehrsmittel Personenfernverkehr:
Fernzüge der Dt. Bahn wie ICE, IC, EC; Fernbusse auf festgelegten Routen.
Begünstigte Verkehrsmittel öffentlicher Personennahverkehr:
Alle öffentlichen Verkehrsmittel die kein Personenfernverkehr sind.
Keine begünstigten Verkehrsmittel sind Taxen, gemietete Busse oder Bahnen und Luftverkehr.
Es besteht eine unbedingte Aufzeichnungs- und Nachweispflicht. Die Erstattungen müssen in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung erfasst werden, da sie bei der Steuererklärung die Entfernungspauschale mindern. Deshalb unbedingt über die Lohnabrechnung erfassen lassen.
Gesundheitsförderung
Ab 2020 kann der Arbeitgeber zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn 600 € im Kalenderjahr pro Arbeitnehmer steuerfrei zahlen. Der Arbeitgeber muss Vertragspartner des jeweiligen Anbieters sein, nicht der Arbeitnehmer. Der Anbieter muss dem Arbeitnehmer ein von der Krankenkasse erteiltes Zertifikat nach den Vorgaben des Präventionsgesetzes vorlegen. Dies muss bei Betriebsprüfungen vorliegen!
Weiterbildungsmaßnahmen
Neu sind die Steuerbefreiung für Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen wie Sprachkurse oder Computerkurse, auch wenn sie nicht arbeitsplatzbezogen sind.
Verpflegungspauschalen
Ab 2020 werden die bei Auswärtstätigkeit und doppelter Haushaltsführung geltenden Verpflegungspauschalen von 12€ auf 14€ und von 24€ auf 28€ angehoben.
Bitte beachten Sie, dass die gezahlten Verpflegungspauschalen unbedingt auf der Steuerbescheinigung eingetragen sein müssen! Immer dem Lohnbüro melden!
ELStAM für beschränkt Steuerpflichtige
Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ohne Wohnsitz im Inland können ab 2020 eine Steuer ID Nummer beantragen. Diese ist vom Arbeitnehmer beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers zu beantragen. Dies kann auch vom Arbeitgeber erfolgen, aber der Arbeitnehmer muss ihm eine Vollmacht erteilen.
Bescheinigung Großbuchstabe „M“ für Mahlzeiten
Ab 2019 ist es zwingend erforderlich die Großbuchstaben „M“ mittels elektronischer Lohnsteuerbescheinigung ans Finanzamt zu übermitteln. Dies ist der Fall, wenn dem Arbeitnehmer
- anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder
- im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushaltsführung
vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertenden Mahlzeit zur Verfügung gestellt wurde.
Bitte unbedingt Ihrem Lohnbüro melden!
Künstlersozialkasse und Schwerbehindertenabgabe
Der Termin für die Abgabe der Meldungen für die Künstlersozialkasse und die Schwerbehindertenabgabe ist der 31.03.2020.
Durchschnittslöhne
Aus den Erfahrungen der letzten Sozialversicherungsprüfungen möchten wir hier noch einmal auf unseren Newsletter Juli 2019 hinweisen! www.heimbrock-winkler.de
Wenn bei einem betreffenden Mitarbeiter kein Durchschnittslohn gerechnet wird und der Prüfer stellt dies fest, dann werden rückwirkend Phantomlöhne verbeitragt.
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