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Neues Förderprogramm der SAB für Investitionen kleiner Unternehmen

Mit Wirkung ab 08.02.2019 trat eine neue Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ der Sächsischen Aufbaubank in Kraft. Mit dieser wurde der Weg für kleine Unternehmen geebnet in den nächsten zwei Jahren gezielt betriebliche Investitionen durchzuführen. Insgesamt stellt der Freistaat Sachsen hierfür 27 Millionen Euro bereit.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Bilanzsumme < 10 Mio. Euro) folgender Branchen:

  • produzierendes Gewerbe
  • Handwerk
  • Einzelhandel
  • Beherbergung und Gastronomiebereich
  • Dienstleistungsbereich
  • freie Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft

Weitere Voraussetzung ist, dass die angebotenen Produkte und Dienstleistungen im regionalen Raum (innerhalb 50km) angeboten und abgesetzt werden.

Da insbesondere der regionale Raum gefördert und Standortnachteile ausgeglichen werden sollen, gilt diese neue Förderrichtlinie für alle Unternehmer in Sachsen (mit Ausnahme der Städte Chemnitz, Dresden, Leipzig).

Was wird gefördert?

Um die wirtschaftliche Entwicklung in den Landkreisen zu verbessern hilft der Freistaat Sachsen mit diesem Förderprogramm Unternehmen, welche durch Neuanschaffung materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter (Software, Gebäude, Technische Anlage und Maschinen, EDV-Technik, …) ihre Angebotspalette erweitern, Umsatzzahlen und Prozesse verbessern oder auch die Angebotsqualität optimieren möchten. Insbesondere kann diese Förderung auch zur Verbesserung der Digitalisierung im Unternehmen genutzt werden.

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 EUR. Durch die Investitionen dürften keine Arbeitsplätze ersetzt werden (drei Jahre Erhalt der Arbeitsplätze).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 30% der Investitionskosten – im Landkreis Görlitz sogar 40%. Im Falle von Unternehmensnachfolgen können bis zu 50% der Aufwendungen gefördert werden.

Der Investitionszuschuss wird auf maximal 200.000 EUR begrenzt. 

Wie erfolgt das Antragsverfahren?

Der Antrag ist bei der Sächsischen Aufbaubank-Förderbank zu stellen. Hierfür bietet diese eine kostenfreie Beratung hinsichtlich Detailfragen und Antragsverfahren an. Alle detaillierten Erläuterungen incl. Rechtsgrundlagen sowie Antragsformulare finden Sie auf der Website der SAB.

Gern stehen wir Ihnen bei Fragen zu diesem Programm und Antragstellung zur Verfügung.

 

Erscheinungsdatum:

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