Seit dem 19. November 2015 gibt es für Privatpersonen eine neue verbesserte Förderung für einbruchsichernde und barrierereduzierende Maßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kfw).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert, Wohnkomfort erhöht oder in Einbruchsschutzmaßnahmen investiert wird.
Förderprogramme
Zur Wahl steht ein begünstigter Förderkredit als auch ein Förderzuschuss.
Der Förderkredit kann bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit zu einem effektiven Zinssatz ab 0,75 % (altersunabhängig) beantragt werden.
Die verbesserte Förderung zum Thema „Einbruchschutz“ wird in der Kreditvariante zum 1. April 2016 umgesetzt und kann daher erstmalig ab dem 1. April 2016 beantragt werden.
Alternativ kann auch der Förderzuschuss gewählt werden.
Mit Nachweis der Einhaltung der Programmanforderungen können folgende Investitionszuschüsse gewährt werden:
- Für Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen zur Barrierereduzierung:
10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit.
- Für den Standard Altersgerechtes Haus:
12,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
- Für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit.
Einzelmaßnahmen im Überblick
Geförderte Einzelmaßnahmen können Sie auf der Internetseite der Kfw unter folgendem Link einsehen:
Förderkredit:
Förderzuschuss:
Alle weiteren Informationen und Anträge können Sie direkt über die Internetseite der Kfw abrufen.
Erscheinungsdatum: