Wir haben für Sie Antworten auf aktuelle Fragen in Bezug auf die derzeitigen Auswirkungen des Coronavirus zusammen gestellt:
Wie kann Kurzarbeitgelder beantragt werden?
Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit nach aktuellem Stand zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind. Nach telefonischer Auskunft soll die Zusage aufgrund der aktuellen Situation kurzfristig und unkompliziert erfolgen.
Zudem erarbeiten Bundesregierung und Gesetzgeber derzeit Sonderregeln zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld.
Unter folgendem Link ist das aktuelle Verfahren erläutert:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video
Die Beantragung kann auch online nach Registrierung über folgende Seite erfolgen:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung/kurzarbeitergeld-dokumente-hochladen
Manuell kann der Antrag über folgenden Link abgerufen werden:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-auf-kurzarbeitergeld-ab-01-07-2022_ba038336.pdf
Welche finanziellen Unterstützungen gibt es?
Das in der vergangenen Woche bereits vorgestellte Maßnahmenpaket der Bundesregierung sieht auch die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität durch besondere KfW-Programme vor.
Eine Übersicht der aktuellen Programme ist unter folgenden Link ersichtlich:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Wenn Sie eine Finanzierung aus diesen Programmen nutzen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Hausbank bzw. Ihrem Finanzierungspartner auf, welche die KfW-Kredite durchleiten.
Gibt es steuerliche Hilfeleistungen?
Unternehmen, die wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge des Coronavirus und dessen Ausbreitung haben, können Hilfsangebote der Finanzämter nutzen. Dazu haben sich einzelne Finanzverwaltungen in den letzten Tagen bereits geäußert.
Folgende Maßnahmen zur steuerlichen Entlastungen sind möglich:
• Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen
• Aussetzung der laufenden Vorauszahlungen
• Stundung bereits fälliger Steuerzahlungen
• Erlass von Säumniszuschlägen
• Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
Dies soll keine abschließende Aufzählung sein. Auch Einzelfristverlängerungen für Abgabe von Steuervoranmeldungen zur Umsatz- oder Lohnsteuer sind hier denkbar. Bereits die ersten gestellten Anträge haben gezeigt, dass diese formfrei durch Telefonat mit dem zuständigen Finanzamt möglich sind.
Gern können Sie uns ansprechen, wenn wir Ihnen helfen können.
Über die weitere Entwicklung zu Liquiditätshilfen und dem Austausch der Wirtschaftsminister informieren wir Sie kurzfristig!
Ihr Heimbrock Winkler Team!
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