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Wichtige Informationen zur Sozialversicherungsfreiheit von Gesellschaftern und Gesellschafter-Geschäftsführern

Aktuell wird bei jeder Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung der Status von mitarbeitenden Gesellschaftern oder Gesellschafter-Geschäftsführern überprüft. Eine sichere Sozialversicherungsfreiheit besteht nur noch bei einer direkten Beteiligung von 100 %. Liegt die Beteiligung unter 100 %, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die angenommene Sozialversicherungsfreiheit tatsächlich zutrifft. Besonders in Familien-GmbHs ist hier Fachwissen erforderlich, insbesondere bei der Übernahme von Bürgschaften oder bei der Stellung als alleiniger Geschäftsführer.

Frühere beanstandungsfreie Betriebsprüfungen der Rentenversicherung sowie Verträge außerhalb des Gesellschaftsvertrages und besondere Gesellschafterbeschlüsse führen regelmäßig nicht zur Sozialversicherungsfreiheit.

Worum geht es im Kern: Die aktuelle Rechtsprechung verlangt, dass eine Rechtsmacht besteht, um alle Gesellschafterbeschlüsse verhindern zu können (sog. Verhinderungsmacht). Zukünftig kann es erforderlich sein, auch die Rechtsmacht zu besitzen, um Gesellschafterbeschlüsse herbeiführen zu können (sog. Gestaltungsmacht).

Um Sicherheit über die neue Rechtslage zu erlangen, ist ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung notwendig. Wir empfehlen dringend, Ihre Rechtslage unverzüglich zu prüfen und anschließend einen Statusfeststellungsbescheid zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass wir ausdrücklich davon abraten, ein Statusfeststellungsverfahren ohne vorherige fachkundige Beratung einzuleiten.

Falls Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen möchten, können wir Ihnen gern einen Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht vermitteln. Hier haben wir bereits gute Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Thema Statusfeststellungsverfahren gesammelt.

Natürlich stehen wir Ihnen für nähere Erläuterungen zur Verfügung.

Ihr Heimbrock Winkler Team!

Erscheinungsdatum:

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