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Wiedereinführung der degressiven AfA gemäß dem Wachstumschancengesetz

Was ist die degressive AfA?

Die degressive AfA ist eine Methode zur Abschreibung von Anlagegütern, bei der in den ersten Jahren nach der Anschaffung eines Wirtschaftsguts höhere Abschreibungsbeträge angesetzt werden als in den späteren Jahren. Diese Methode steht im Gegensatz zur linearen Abschreibung, bei der die Abschreibungsbeträge über die gesamte Nutzungsdauer gleich bleiben.

 

Änderungen durch das Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, die Investitionsbereitschaft der Unternehmen zu fördern und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Im Rahmen dieses Gesetzes wurde die degressive AfA wie folgt geregelt:

  1. Erhöhte Abschreibungssätze: Unternehmen können in den ersten Jahren nach der Anschaffung eines Wirtschaftsguts einen höheren Abschreibungssatz anwenden. Dieser beträgt das Doppelte der linearen Abschreibung, jedoch maximal 20 % der Anschaffungskosten.
  2. Gültigkeitszeitraum: Die degressive AfA kann für Wirtschaftsgüter angewendet werden, die nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft werden.
  3. Kombination mit anderen Fördermaßnahmen: Das Wachstumschancengesetz ermöglicht es Unternehmen, die degressive AfA mit anderen steuerlichen Fördermaßnahmen zu kombinieren, um maximale Investitionsanreize zu schaffen.

 

Vorteile der degressiven AfA

  1. Steuerliche Entlastung in den ersten Jahren: Unternehmen können durch höhere Abschreibungen in den ersten Jahren ihre Steuerlast mindern, was insbesondere bei Investitionen in kostenintensive Güter vorteilhaft ist.
  2. Förderung von Investitionen: Die Wiedereinführung der degressiven AfA soll Investitionen anregen und dadurch die Wirtschaft beleben. Unternehmen haben einen zusätzlichen Anreiz, in neue Technologien und Anlagen zu investieren.
  3. Verbesserte Liquidität: Durch die steuerlichen Vorteile zu Beginn der Nutzungsdauer wird die Liquidität der Unternehmen verbessert, was Spielraum für weitere Investitionen schafft.

 

Wer kann die degressive AfA nutzen?

Die degressive AfA kann von allen Unternehmen genutzt werden, die in abnutzbare Wirtschaftsgüter investieren. Dazu zählen sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch Großunternehmen. Wichtig ist, dass die Wirtschaftsgüter nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft werden, um von der neuen Regelung zu profitieren.

 

Fazit

Die Wiedereinführung der degressiven AfA im Rahmen des Wachstumschancengesetzes stellt eine wichtige steuerliche Erleichterung dar, die Unternehmen dabei unterstützen kann, ihre Investitionsvorhaben zu realisieren und gleichzeitig ihre Steuerlast zu optimieren. Wir empfehlen allen Unternehmern, sich eingehend mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und die Potenziale dieser Abschreibungsmethode voll auszuschöpfen.

 

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns gerne an.

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